![Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg: Bundesregierung muss Klimaschutzprogramm nachbessern](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/05/Nachrichten-Aktuell-1.png)
Neue Niederlage für die Ampel-Koalition im Ringen um den Klimaschutz: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachbessern muss. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, so die Richter, und gaben damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt.
Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle erklärte, dass das im Oktober beschlossene Klimaschutzprogramm die gesetzlichen Vorgaben nicht vollständig erfüllt. Es sei absehbar, dass viele Sektoren von 2024 bis 2030 die zulässigen Mengen an Treibhausgasen überschreiten werden, mit Ausnahme der Landwirtschaft.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, bezeichnete das Urteil als einen guten Tag für den Klimaschutz. Er forderte die Bundesregierung auf, das Klimaschutzprogramm rasch zu überarbeiten. Eine zentrale Forderung der DUH ist ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen sowie Tempolimits von 80 km/h außerhalb von Ortschaften und 30 km/h innerorts.
Die Klagen der DUH basierten auf den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des Treibhausgasausstoßes von 2024 bis 2030. Das Gesetz sieht vor, die Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Stand von 1990 zu senken. Im letzten Jahr wurde eine Minderung von rund 46 Prozent erreicht.
Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung, das Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auflistet, ist ein zentraler Bestandteil zur Erreichung der Klimaziele. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts könnte weitreichende Folgen für die Politik der Ampel-Regierung haben, abhängig von einer möglichen Revision durch die Bundesregierung.
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