In einer Zeit, in der das Internet allgegenwärtig ist, nehmen Hass und Hetze im virtuellen Raum bedrohliche Ausmaße an. Für Opfer dieser digitalen Angriffe stellt sich die Frage, wie sie sich gegen diese Straftaten zur Wehr setzen können. Im Landkreis Diepholz wurden allein im Jahr 2023 27 Bedrohungen und 47 Beleidigungen angezeigt, die über das Internet verbreitet wurden. Zuständig für die Verfolgung dieser Straftaten ist die Staatsanwaltschaft Verden, die konsequent gegen Hasskriminalität vorgeht.
Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat eine spezialisierte Einheit zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz, die unter der Leitung von Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue agiert. Die Staatsanwaltschaft bearbeitete im Jahr 2023 insgesamt 2595 Verfahren, wovon 1480 Verfahren über die Meldeplattform www.hassanzeigen.de eingegangen sind. Diese Plattform spielt eine entscheidende Rolle bei der Meldung von Hasskommentaren und der Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen.
Die Definition von Hass-Postings im Internet ist nicht gesetzlich festgelegt, jedoch umfassen sie beleidigende, diffamierende oder bedrohliche Äußerungen, die auf persönliche Merkmale wie Nationalität, Religion oder politische Überzeugungen abzielen. Solche Äußerungen sind strafbar und können zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.
Die Arbeit der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität trägt zum Schutz der Meinungsfreiheit in einer offenen Gesellschaft bei. Hasskriminalität im Internet kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verletzen und den politischen Diskurs beeinträchtigen. Um dem entgegenzuwirken, ist die strafrechtliche Verfolgung von Hasskriminalität essentiell für den Schutz der Demokratie und des gesellschaftlichen Zusammenhalts.