In Gadebusch gab es Pläne, eine Containerunterkunft für Flüchtlinge zu errichten. Ein Antrag auf einen Bürgerentscheid, um die Baugenehmigung für diese geplante Unterkunft zu blockieren, wurde jedoch aufgrund mehrerer Formfehler als unzulässig erklärt. Der Amtsleiter des Amtes Gadebusch bestätigte, dass die Antragssteller die Entscheidungsbefugnisse der Stadt überschritten haben, da es nicht in den eigenen Wirkungskreis der Stadtvertretung fiel. Zudem war die Fragestellung des Antrags nicht in einem „ja“ oder „nein“ zu beantworten, was jedoch für einen Bürgerentscheid erforderlich ist.
Die geplante Unterkunft in Gadebusch sollte auf dem landeseigenen Gelände des dortigen Polizeireviers entstehen und Platz für bis zu 150 Asylbewerber bieten. Trotz des abgelehnten Bürgerentscheids sollen die Wohncontainer bis zum Jahresende fertiggestellt sein und nutzbar gemacht werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Bürger und Behörden von Gadebusch zu diesem Projekt positionieren werden und ob alternative Lösungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Region gefunden werden können.