Das Landgericht Neubrandenburg verurteilte zwei Bewohner einer Behinderteneinrichtung in Pasewalk zu Jugendhaftstrafen, nachdem sie im Dezember einen Mitbewohner getötet hatten. Die beiden Angeklagten, deutsche Staatsbürger, erhielten Strafen von acht Jahren und neun Monaten sowie acht Jahren und drei Monaten gemäß dem Jugendstrafrecht aufgrund bestätigter Entwicklungsdefizite durch ein psychiatrisches Gutachten.
Am 6. Dezember lockten die Täter das 18-jährige Opfer in eine Kleingartenanlage auf einem Friedhof in Pasewalk und fügten ihm 71 Messerstiche im Kopf bis zur Brust zu. Als sie bemerkten, dass das Opfer noch am Leben war, erwürgten sie es. Der genaue Grund für die Tat blieb unklar, da die Anhörung hinter verschlossenen Türen stattfand und keine näheren Details bekannt gegeben wurden.
Der Fall erregte großes Aufsehen über Mecklenburg-Vorpommern hinaus. Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden Täter wegen Mordes angeklagt. Der Prozess fand vor dem Landgericht Neubrandenburg statt, wo das Urteil gefällt wurde. Es handelte sich um einen tragischen Vorfall, der zu erheblichen Jugendhaftstrafen für die Verurteilten führte.