Der Bundestag hat nach dem AfD-Abgeordneten Petr Bystron auch die Immunität von Hannes Gnauck aufgehoben. Die Entscheidung fiel gegen die Stimmen der AfD, die eine entsprechende Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses ablehnte. Dies ermöglicht nun ein gerichtliches Disziplinarverfahren gegen den Vorsitzenden der Jungen Alternative, nachdem die AfD-Jugendorganisation im April 2023 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde, was zu einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster führte.
Die genauen Hintergründe der Immunitätsaufhebung von Gnauck sind noch nicht bekannt, laut ARD-Informationen könnte es mit einer Disziplinarklage aus seiner Zeit bei der Bundeswehr zusammenhängen. Kritik gab es bereits zuvor, als bekannt wurde, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) Gnauck als „Extremisten“ eingestuft hatte und er die AfD im Verteidigungsausschuss vertritt.
Gnauck selbst, ehemaliger Zeitsoldat bei der Bundeswehr von 2014 bis 2021, erklärte, er habe Bundestagspräsidentin Bas angeboten, seine Immunität aufzuheben, um Vorwürfe auszuräumen, was damals als unnötig abgelehnt wurde. Die plötzliche Aufhebung vor der EU-Wahl sah er als Schritt, um ein ruhendes Verfahren wieder aufzugreifen. Er betonte, unschuldig zu sein und die Ermittlungsergebnisse abwarten zu wollen.
Parallel wurde die Immunität von Gnaucks Parteikollegen Bystron aufgehoben, der wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Visier der Ermittlungen steht. Sein Abgeordnetenbüro wurde ebenfalls durchsucht, was zu einer weiteren Erosion des Ansehens der AfD beitrug.