Politik

Modernisierung des preußischen Gesetzes zur Kirchenvermögensverwaltung in NRW: Alle Fakten und Entwicklungen in Kürze

Die Entflechtung von Staat und Kirche: Neue Wege in der kirchlichen Vermögensverwaltung

Im Düsseldorfer Landtag stehen Entscheidungen bezüglich der Änderung eines alten preußischen Gesetzes zur Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden an. Das Ziel ist die Ablösung dieses Gesetzes, um staatliche Gesetze durch einheitliche kirchliche Gesetze in den fünf Bistümern Nordrhein-Westfalens zu ersetzen, während die Rechte des Kirchenvorstands unverändert bleiben.

Die geplante Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Vermögensverwaltung moderner zu gestalten und den digitalen Möglichkeiten anzupassen, wobei die grundlegenden Rechte des Kirchenvorstands und die Vertretung der Kirchengemeinde nach außen erhalten bleiben. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Entflechtung von Staat und Kirche, ohne die Rechte der Laien einzuschränken.

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Andere Bundesländer haben ähnliche Änderungen bereits umgesetzt, während Nordrhein-Westfalen das letzte Land ist, das noch an dem alten Gesetz festhält. Die weiteren Schritte umfassen die Behandlung des Ablösegesetzes im Hauptausschuss des Landtages, gefolgt von einer zweiten Lesung voraussichtlich Anfang Juli im Landtag, mit der Hoffnung auf eine Aufhebung des Gesetzes.

Lebt in Stuttgart und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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