Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROHDE Fachmärkte GmbH mit Sitz in Wittmund wurde eröffnet. Michael Rohde, der Geschäftsführer des Unternehmens, wird durch Rechtsanwalt Christian Hanken als vorläufiger Sachwalter vertreten. Gemäß § 270a Abs. 1 InsO ist die Antragstellerin berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und zu verfügen. Der vollständige Beschluss des Insolvenzgerichts kann in dessen Geschäftsstelle eingesehen werden.
Im Falle einer Uneinigkeit mit der Entscheidung können sowohl die Antragstellerin als auch Gläubiger eine sofortige Beschwerde einlegen. Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Aurich eingereicht werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Beschwerde fristgerecht eingereicht wird, sowohl in schriftlicher Form bei dem genannten Gericht als auch persönlich zu Protokoll eines Amtsgerichts. Die Beschwerde muss vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter unterzeichnet und begründet werden.
Dieser Beschluss des Amtsgerichts Aurich wurde am 16. Mai 2024 verkündet. Die weiteren Schritte im Insolvenzverfahren werden vom vorläufigen Sachwalter und den Beteiligten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt.