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Neue Bewohnerparkzonen in Aachen: Gebühren, Registrierung und Vorteile ab Juli 2024

Parkgebühren, Bewohnerparkausweise und die Zukunft des Parkens in Aachen: Was ändert sich ab dem 15. Juli 2024?

Die Stadt Aachen hat damit begonnen, die neue Bewohnerparkzone „U“ zwischen Körnerstraße, Hohenstaufenallee, Morillenhang und Amsterdamer Ring einzurichten. Die Einführung dieser neuen Parkregelung ist für den 15. Juli 2024 geplant. Es war erforderlich, zuerst ein Unternehmen zu finden, das die erforderlichen Verkehrsschilder aufstellt, was zu zwei Ausschreibungsverfahren führte. Ähnliche Maßnahmen wurden auch für die erweiterten Zonen „J1“ und „W“ getroffen.

Die bestehende Parkzone „J1“ wird um die Straßen Morillenhang, Lütticher Straße, Im Johannistal, und Pottenmühlenweg erweitert. Die Zone „W“ wird um den Barbarossaplatz, die Hohenstaufenallee, Mariabrunnstraße, Wichernstraße und Weberstraße erweitert. Die neuen Parkregeln für diese Zonen treten ebenfalls am 15. Juli in Kraft.

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Seit Anfang Mai sind die Fundamente für 26 neue Parkscheinautomaten in den drei Zonen installiert und vorläufig gesichert worden. Die Automaten werden Ende Mai montiert, sind jedoch erst zum Startdatum der neuen Bewohnerparkzone am 15. Juli in Betrieb. Die neuen Verkehrsschilder werden in den nächsten Wochen aufgestellt und bis Mitte Juli abgedeckt.

Das Parken wird voraussichtlich ab dem 15. Juli für Anwohner erleichtert. Ohne Bewohnerparkausweis müssen Autofahrer in den genannten Zonen montags bis freitags zwischen 9 und 19 Uhr sowie samstags zwischen 9 und 14 Uhr eine Parkgebühr von mindestens einem Euro zahlen, um für bis zu 40 Minuten parken zu können. Es gibt auch Tagestickets und unterschiedliche Höchstparkdauern je nach Zone. Berechtigte Bewohner können Bewohnerparkausweise für ihre Zone erwerben.

Die Bewohnerparkausweise können online über das Serviceportal der Stadt Aachen beantragt und direkt ausgedruckt werden. Alternativ ist auch eine persönliche Beantragung möglich. Termine hierfür können über die Internetseite der Stadt Aachen oder telefonisch vereinbart werden. Es gibt aktuelle Diskussionen über eine mögliche Gebührenerhöhung für das Bewohnerparken, von der aktuelle Antragsteller vorerst nicht betroffen sind.

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