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30-Jähriger wegen gewerbsmäßiger Veruntreuung im Gefängnis: Dubiose Praktiken ans Licht

Die dunklen Machenschaften eines Beraters: Wie ein 30-Jähriger die Kontrolle über eine Baufirma übernahm und dabei betrog

Ein 30-jähriger Mann wurde vom Schöffengericht in Pirmasens wegen gewerbsmäßiger Veruntreuung von Geldern einer Baufirma in zwölf Fällen und gewerbsmäßigem Betrug verurteilt. Zwischen Oktober 2021 und Januar 2022 hob er insgesamt fast 24.500 Euro vom Konto der Baufirma ab und verwendete sie für persönliche Zwecke. Obwohl er offiziell keine leitende Rolle innehatte, hatte der Angeklagte sich in die Geschäfte der Firma eingemischt und verschiedene dubiose Praktiken angewendet.

Der Mann hatte vorgegeben, lediglich Berater und Dolmetscher für zwei Landsleute zu sein, die Deutsch nicht beherrschten, aber tatsächlich agierte er als faktischer Geschäftsführer. Er kümmerte sich um Finanzen, Aufträge, Materialbeschaffung und Rechnungswesen, obwohl er weder angestellt noch Mitinhaber der Firma war. Der Vorsitzende Richter kritisierte sein Verhalten scharf und betonte, dass er die Unerfahrenheit der beiden Inhaber ausnutzte, um seine Machenschaften durchzuführen.

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Des Weiteren wurde dem Angeklagten vorgeworfen, in betrügerischer Absicht einen Baggerkauf abgewickelt zu haben. Er erhielt Geldbeträge für den Bagger, zahlte jedoch die vereinbarten Raten nicht regelmäßig. Zudem legte er einer Bank eine gefälschte Rechnung über angeblich erbrachte Bauarbeiten vor, um eine Kreditlinie zu erhalten. Der Richter prophezeite dem Mann weitere rechtliche Konsequenzen aufgrund seines betrügerischen Verhaltens.

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