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Kampf um das Klimaschutzprogramm: Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Gericht prüft Klimaschutzprogramm: Was bedeutet das für die Zukunft?

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg verhandelt über Klagen gegen die Bundesregierung bezüglich der Klimaschutzregelungen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und drei weitere Kläger fordern von der Regierung ein Klimaschutzprogramm, welches die gesetzlich festgelegten Ziele tatsächlich gewährleistet. Dazu gehören Vorgaben zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes für die Jahre 2024 bis 2030 sowie das Ziel, die Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 65 Prozent zu senken. Bisher wurde eine Minderung von etwa 46 Prozent erreicht.

Die Umwelthilfe ist der Ansicht, dass das im Oktober beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 nicht ausreicht, um die festgelegten Reduktionsziele zu erreichen. Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, betont die Notwendigkeit konkreter und umsetzbarer Maßnahmen, wie beispielsweise Tempolimits auf Autobahnen und anderen Straßen. Eine erfolgreiche Klage hängt maßgeblich vom aktuellen Klimaschutzgesetz ab, welches die Ampel-Koalition in naher Zukunft ändern will.

Im November 2023 hatte die Umwelthilfe bereits einen juristischen Sieg erzielt, wodurch die Regierung zur Umsetzung eines Klima-Sofortprogramms in den Sektoren Verkehr und Gebäude verpflichtet wurde. Die Revision läuft derzeit beim Bundesverwaltungsgericht. Ende April hat der Bundestag eine Reform des Klimaschutzgesetzes verabschiedet, die eine zukunftsorientierte, sektorübergreifende Kontrolle der Klimaziele vorsieht. Sollte die Regierung zwei aufeinanderfolgende Jahre lang das Ziel für 2030 verfehlen, ist sie zur Nachjustierung verpflichtet.

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