Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg verhandelt heute über Klima-Klagen gegen die Bundesregierung. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und drei weitere Kläger fordern ein Klimaschutzprogramm, das die gesetzlichen Ziele beim Klimaschutz sicherstellt. Dies beinhaltet die Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990, wobei bisher nur eine Minderung von etwa 46 Prozent erreicht wurde.
Die Umwelthilfe argumentiert, dass das im Oktober beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 nicht ausreicht, um die gesetzten Reduktionsziele zu erreichen. Es bedarf konkreter, rasch umsetzbarer Maßnahmen in verschiedenen Sektoren wie Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft, Verkehr und Landnutzung. Eine Forderung der DUH ist beispielsweise ein Tempolimit auf Autobahnen (100 km/h), außerorts (80 km/h) und innerorts (30 km/h).
Eine frühere Klage der Umwelthilfe gegen die Bundesregierung war erfolgreich, was zur Feststellung führte, dass Sofortmaßnahmen in den Sektoren Verkehr und Gebäude erforderlich sind. Die Regierung wurde aufgefordert, ein Klima-Sofortprogramm zu erstellen, um die verfehlten Ziele anzugehen. Eine geplante Reform des Klimaschutzgesetzes zielt darauf ab, die Einhaltung der Klimaziele zukunftsorientiert zu überwachen und sektorübergreifend sicherzustellen.
Im Falle einer Abweichung von den Klimazielen für das Jahr 2030 über zwei Jahre hinweg müsste die Regierung entsprechend nachsteuern. Die Überarbeitung des Klimaschutzgesetzes, die noch vom Bundesrat verabschiedet werden muss, verfolgt das Ziel, eine ganzheitliche und sektorübergreifende Erreichung der Klimaziele sicherzustellen. Die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg in den aktuellen Verfahren könnte weitreichende Auswirkungen auf die künftige Klimapolitik in Deutschland haben.