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Gericht prüft Klimaschutzprogramm: Umwelthilfe fordert stärkere Maßnahmen

Klima-Klagen gegen Bundesregierung: Maßnahmen nicht ausreichend

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg verhandelt über Klima-Klagen gegen die Bundesregierung, die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und drei weiteren Klägern eingereicht wurden. Die Kläger fordern ein Klimaschutzprogramm, das sicherstellt, dass die gesetzlich festgelegten Ziele für den Klimaschutz eingehalten werden. Dies beinhaltet Vorgaben für verschiedene Sektoren zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes für die Jahre 2024 bis 2030 und das Ziel, die Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken.

Die Umwelthilfe argumentiert, dass das im Oktober 2023 beschlossene Klimaschutzprogramm nicht ausreicht, um die im Klimaschutzgesetz festgelegten Reduktionsziele zu erreichen. Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, betont die Notwendigkeit konkreter und schnell umsetzbarer Maßnahmen, wie beispielsweise ein Tempolimit auf Autobahnen und innerorts.

Die Klage bezieht sich maßgeblich auf das aktuelle Klimaschutzgesetz, das die Regierung demnächst ändern will. Dieses Gesetz sieht vor, dass für jeden Sektor jährliche Ziele zur Senkung der Treibhausgase festgelegt werden und bei Nichterfüllung Sofortmaßnahmen ergriffen werden müssen. Die Umwelthilfe hatte bereits erfolgreich gegen die Bundesregierung geklagt, was zu einem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg führte, dass die Regierung in den Sektoren Verkehr und Gebäude ein Sofortprogramm zur Klimarettung auflegen muss.

In einer Reform des Klimaschutzgesetzes, die der Bundestag Ende April beschlossen hat, wird die Einhaltung der Klimaziele zukünftig mehrjährig und sektorübergreifend kontrolliert. Sollte die Regierung in zwei aufeinanderfolgenden Jahren das Klimaziel für 2030 verfehlen, ist sie verpflichtet, nachzusteuern. Das endgültige Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, um verabschiedet zu werden.

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