Das Auswärtige Amt hat angekündigt, die Ermittlungen im Fall des katholischen Priesters Edmund Dillinger, der beschuldigt wird, mindestens 19 Personen missbraucht zu haben, zu unterstützen. Der Geistliche war auch in verschiedenen afrikanischen Ländern tätig, was die Ermittler dazu veranlasst, in Ländern wie Tunesien, Togo und Kamerun mögliche Opfer und Zeugen ausfindig zu machen.
Obwohl kein Strafverfahren gegen den verstorbenen Priester läuft, möchte das Auswärtige Amt Möglichkeiten prüfen, die Kommission anderweitig zu unterstützen. Besondere Aufmerksamkeit wird darauf gelegt, dass mögliche Zeugen negative Konsequenzen fürchten könnten, insbesondere in Hinblick auf die Strafbarkeit von Homosexualität in einigen afrikanischen Regionen. Diese Befürchtungen haben dazu geführt, dass staatliche Stellen bisher nicht in die Ermittlungen einbezogen wurden.
Die rechtliche Aufarbeitung von Sexualdelikten deutscher Staatsbürger an Minderjährigen, auch im Ausland, wird explizit vom Auswärtigen Amt unterstützt. Damit soll eine umfassende Klärung und Aufdeckung möglicher weiterer Taten von Edmund Dillinger gewährleistet werden. Der Fall des Priesters, der die Hilfsorganisation CV-Afrika-Hilfe ins Leben gerufen hatte, wirft weiterhin ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit, auch über Staatsgrenzen hinaus gegen sexuellen Missbrauch vorzugehen.