Finanzen

Partnerschaft und Pflegeheim: Finanzielle Belastung und Regeln für Paare

Finanzierung der Pflegekosten: So behältst du den Überblick

Beim Einzug eines Partners in ein Pflegeheim kann dies eine enorme Belastung für die Partnerschaft darstellen, sowohl emotional als auch finanziell. Die Pflegekosten können schnell hohe Summen erreichen, die oft nicht allein von der Rente oder Ersparnissen gedeckt werden können. In solchen Fällen kann es notwendig werden, dass der Partner, der zu Hause bleibt, sich finanziell an den Kosten beteiligen muss. Dies kann zu erheblichen finanziellen Einschränkungen führen, insbesondere wenn es um die Finanzierung von Pflegekosten geht.

Es ist ratsam, dass der im Pflegeheim lebende Partner einen Antrag auf Sozialhilfe stellt, sobald absehbar ist, dass das Vermögen nur noch begrenzt vorhanden ist. Bei der Berechnung der Unterstützung durch das Sozialamt wird das Einkommen des Partners berücksichtigt, was die Grundlage für die Berechnung bildet. Dies gilt auch für Paare, die nicht verheiratet sind, aber in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Das Paareinkommen wird bereinigt, wobei bestimmte Posten wie Ausgaben für wichtige Versicherungen abgezogen werden.

Es gibt jedoch einen Garantiebetrag, der sicherstellen soll, dass der Partner, der zu Hause bleibt, nicht selbst zum Sozialfall wird. Dieser Betrag umfasst in der Regel den Sozialhilfesatz Stufe 1 plus die Mietkosten. Die Differenz zwischen dem Paareinkommen und dem Garantiebetrag bestimmt letztendlich, in welcher Höhe sich der Partner an den Pflegekosten beteiligen muss. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Regelung nicht einheitlich geregelt ist und von den jeweiligen Sozialbehörden variiert.

In Bezug auf das Eigenheim gibt es zumindest etwas Schutz, da es in der Regel nicht verkauft werden muss, um die Pflege zu finanzieren. Das Eigenheim wird oft als Schonvermögen eingestuft, solange das Sozialamt es als „angemessen“ betrachtet. Es gibt jedoch keine klare gesetzliche Definition dafür, und die Beurteilung liegt im Ermessen der Sozialbehörde, wobei Faktoren wie die Größe der Immobilie und die Anzahl der Bewohner berücksichtigt werden.

Lebt in Bremen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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