In einem aktuellen Urteil des Bochumer Landgerichts wurde der ehemalige Vize-Bürgermeister von Lünen, Daniel Wolski, zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Verurteilung erfolgte aufgrund von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen sowie dem Besitz von Kinder- und Jugendpornografie. Wolski legte während des Prozesses ein umfassendes Geständnis ab, um den Opfern eine öffentliche Aussage vor Gericht zu ersparen.
Im Rahmen des Prozesses berichteten einige jugendliche Mädchen von Chats und Treffen mit Wolski, die unter Druck und Manipulation stattfanden. Dabei sollen sogar Gespräche über Prostitution zugunsten des Angeklagten geführt worden sein. Wolski betonte jedoch, dass es sich dabei um keine realen Pläne gehandelt habe.
Empfehlung zu professioneller Hilfe
Die Richter entschieden über eine Haftstrafe, die knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft von drei Jahren und zehn Monaten lag. Zudem empfahlen sie Wolski, sich professionelle Hilfe für seine sexuelle Neigung zu präpubertären Jugendlichen zu suchen. Trotz des Geständnisses und Täter-Opfer-Ausgleichs muss Wolski die Haftstrafe nach Rechtskraft des Urteils antreten.
Entlassung aus Untersuchungshaft
Nach über 200 Tagen in Untersuchungshaft wurde Wolski unmittelbar nach dem Urteil vorläufig entlassen. Die Richter sahen keinen Grund mehr für Haft, da weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr bestehe und die Strafe als nicht ausreichend hoch erachtet wurde. Daniel Wolski hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe bereits 2023 sein Amt als stellvertretender Bürgermeister von Lünen niedergelegt und war aus der SPD ausgetreten, um möglichen Schaden von der Partei abzuwenden.