Halle (Saale)Kriminalität und JustizPolitik

AfD-Politiker Björn Höcke verurteilt wegen Verwenden von SA-Kennzeichen

Wie konnte ein bekannter AfD-Politiker die SA-Parole verwenden?

Das Landgericht Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Laut dem Urteil muss er 100 Tagessätze je 130 Euro zahlen. Der 52-Jährige hatte die Anschuldigungen zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben.

Björn Höcke soll vor drei Jahren auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg die Parole „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ geäußert haben. Laut den Anklägern wusste er, dass diese Parole eine verbotene Losung der nationalsozialistischen SA darstellt. Höcke bestritt dies im Prozess. Der Vorsitzende Richter Stengel deutete bereits an, dass eine Geldstrafe angemessen sei, sollte sich der Vorwurf bestätigen.

Berichten zufolge sollen trotz des laufenden Gerichtsverfahrens gegen Höcke, ihn noch kürzlich dazu gebracht haben, das Publikum den verbotenen Satz „Alles für Deutschland“ zu rufen. Dies geschah bei einer Rede in Gera am 1. Mai. Die Polizei in Hamm hat aufgrund möglicher strafrechtlicher Relevanz einen Prüfvorgang zur Rede von Höcke eingeleitet. Höcke ist Spitzenkandidat der Thüringer AfD für die Landtagswahl Anfang September.

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