Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefordert. Staatsanwalt Benedikt Bernzen plädierte für eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Zudem soll Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Bernzen wies Höckes Behauptung zurück, er habe nicht gewusst, dass seine Äußerung eine verbotene SA-Parole war, und bezeichnete die Parole als „historischen Fakt“.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass Höckes umfassender NS-Sprachschatz auf Täterwissen hindeutet, da er wiederholt NS-Vokabular verwendet hat. Unter anderem bezeichnete er den ehemaligen Bundesminister Sigmar Gabriel als „Volksverderber“. Diese gezielten Grenzüberschreitungen sollen laut Staatsanwalt vermeintliche Denk- und Sprechverbote angreifen. Obwohl das Urteil ursprünglich für Dienstag erwartet wurde, ist der genaue Zeitpunkt der Verkündung noch unklar.
Während der Beweisaufnahme wurden Videos von Höckes Auftritten gezeigt. Ein Historiker und ehemaliger Gymnasiallehrer, der vom Gericht als sachverständiger Zeuge befragt wurde, erklärte, dass die betreffende Parole in der NS-Zeit nicht dominant war. Er erwähnte auch die Gründung des „Instituts für Staatspolitik“ in Sachsen-Anhalt durch ihn und Götz Kubitschek, das vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft und kürzlich aufgelöst wurde.
Das Landgericht Halle hatte zuvor angegeben, dass es im Falle einer Verurteilung von Höcke keine Freiheitsstrafe erwarte und stattdessen eine Geldstrafe in Betracht ziehe. Nach Abschluss der Beweisaufnahme am vierten Verhandlungstag hat sich die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, ihr Plädoyer vorzubringen. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht in diesem kontroversen Fall entscheiden wird.