Ein 23-jähriger Mann aus Hamm wurde vor dem Hammer Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, da er betrügerische Verkäufe auf dem Facebook Marketplace durchgeführt hatte. Trotz Zahlung seitens der gutgläubigen Käufer in Höhe von insgesamt rund 700 Euro lieferte er die angebotenen Handys und Tablets nicht. Der Angeklagte war bereits vorher strafrechtlich in Erscheinung getreten, weshalb die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich zur Bewährungsstrafe muss er eine Geldbuße von 1000 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Im Vergleich zu diesem Fall wurde ein weiterer Vorfall vor Gericht verhandelt, bei dem ein Mitarbeiter eines Elektronikmarktes einen erheblichen finanziellen Schaden verursachte, indem er Firmeneigentum veräußerte. Als Konsequenz erhielt er eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Dieser Vergleich verdeutlicht die unterschiedlichen Auswirkungen von betrügerischem Verhalten im Handel, sei es auf einer Online-Plattform wie dem Facebook Marketplace oder in einem physischen Geschäftsumfeld.