Politik

AfD als gesichert rechtsextremistischer Verdachtsfall bestätigt: Verfassungsschutz darf Partei beobachten

Rechtsextremer Verdachtsfall: Wird die AfD jetzt verboten? Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt extremistische Einstufung der Partei

Das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte am Montag das bereits 2022 gefällte Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts im Streit um die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistischer Verdachtsfall“. Mit dieser Entscheidung darf der Verfassungsschutz die gesamte Partei sowie deren Jugendorganisation als extremistischen Verdachtsfall einstufen und öffentlich kommunizieren. Darüber hinaus wird der mittlerweile aufgelöste „Flügel“ innerhalb der AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestuft.

Die Partei kann nun auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden, wie die Observation, der Einsatz von V-Leuten, die Überwachung von Online-Aktivitäten und Telefonen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte, dass der Rechtsstaat Instrumente einsetzt, um die Demokratie vor inneren Bedrohungen zu schützen. Diese Instrumente wurden durch das unabhängige Gericht erneut bestätigt.

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Nach dem Urteil äußerten Politiker wie der Grüne Volker Beck und die sächsische Justizministerin Katja Meier die Absicht, die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens für die AfD zu prüfen. Der Chemnitzer CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz drängte sogar darauf, den Verbotsantrag vor der parlamentarischen Sommerpause einzubringen, betonte jedoch die Notwendigkeit einer politischen Auseinandersetzung mit den Themen der AfD.

Prof. Werner Patzelt aus Dresden bezeichnete die Versuche der AfD-Verbote als Bankrotterklärung des Umgangs mit der Partei. Er betonte, dass eine Verbotsdebatte symbolische und polemische Politik sei und plädierte stattdessen für eine inhaltliche Auseinandersetzung. Verfassungsexperte Prof. Josef Franz Lindner warnte vor den hohen Anforderungen an ein Parteiverbotsverfahren und dem Risiko eines Scheiterns vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die AfD selbst wies die Vorwürfe des Bundesamts für Verfassungsschutz als unbegründet zurück und gab bekannt, in Berufung zu gehen. AfD-Vorstandsmitglied Roman Reusch bezeichnete die Ablehnung zahlreicher Beweisanträge als Grund für eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. In den Bundesländern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen wurden die jeweiligen Landesverbände der AfD bereits als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, was ebenfalls zu anhängigen Klagen führte.

Lebt in Stuttgart und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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