Ab Juli dieses Jahres erleben die Bundestagsabgeordneten eine außergewöhnlich starke Erhöhung ihrer Diäten um 6 Prozent, laut einem Beschluss aus dem Jahr 2014. Diese Anpassung entspricht der Lohnentwicklung und bedeutet, dass die 734 Abgeordneten des Bundestags ab dem 1. Juli monatlich 11.227,20 Euro erhalten, was einem Zuwachs von 635,50 Euro entspricht. Die automatische Anpassung basiert auf dem Nominallohnindex, der laut Statistischem Bundesamt um 6,0 Prozent angestiegen ist.
Eine derartig hohe Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung hat es laut dem Bundes der Steuerzahler seit 1995 nicht gegeben. Diese jährliche Anpassung zum 1. Juli erfolgt aufgrund einer automatischen Koppelung, die sicherstellt, dass die Diäten und Abgeordnetenpensionen im Einklang mit der Lohnentwicklung stehen. Es ist wichtig anzumerken, dass auch die Abgeordnetenpensionen parallel zur Erhöhung der Diäten angepasst werden.
Die Entscheidung zur Erhöhung der Bundestagsdiäten wurde von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas bekannt gegeben und basiert auf einer gesetzlichen Grundlage. Diese Entwicklung zeigt, wie sich die Vergütung der Abgeordneten direkt an der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland orientiert. Es bleibt abzuwarten, wie diese Erhöhung der Diäten in der Öffentlichkeit aufgenommen wird und welche Diskussionen dies in Bezug auf die Abgeordnetenvergütung insgesamt auslösen wird.