In einem Prozess in Göttingen wirft die Staatsanwaltschaft einem 53-jährigen Angeklagten sexuellen Missbrauch einer 15-jährigen Jugendlichen vor. Der Angeklagte, der bereits seit mehreren Jahrzehnten auffällig geworden ist und seit 2017 unter Führungsaufsicht steht, soll entgegen gerichtlicher Weisungen verbotene Treffen mit der damals 15-jährigen Zeugin gehabt haben. Diese Treffen führten laut Anklage zu sexuellen Handlungen, obwohl der Angeklagte von der Minderjährigkeit und der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Zeugin gewusst haben soll.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten außerdem vor, gegen die gerichtlichen Weisungen bezüglich des Kontakts mit Minderjährigen verstoßen zu haben, indem er die Zeugin in sechs weiteren Fällen traf und sie sogar telefonierte. Aufgrund früherer Vorfälle befand sich der 53-Jährige bereits in der Vergangenheit im Landeskrankenhaus Moringen.
Der Prozessauftakt fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Landgericht Göttingen statt. Der Angeklagte muss sich somit vor Gericht verantworten, und es liegt an den Justizbehörden, die Vorwürfe im Rahmen des Prozesses zu klären. Die Enthüllung dieser schockierenden Anschuldigungen bringt wichtige Aspekte von Fällen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen in die Öffentlichkeit und verdeutlicht die Bedeutung von Schutzmaßnahmen und Aufsichtsregelungen gegenüber Tätern mit einschlägigen Vorstrafen.