Das Verfassungsgericht hat die Klage des Landkreises Görlitz abgewiesen, da sie laut einer Mitteilung des Gerichts nicht ausreichend begründet war. Es wurde festgestellt, dass nicht deutlich genug dargelegt wurde, dass die behauptete Unterfinanzierung direkt auf die festgelegte Höhe des Finanzausgleichs durch den Gesetzgeber zurückzuführen sei.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts stieß beim Landrat Stephan Meyer (CDU) auf Enttäuschung. Meyer bedauerte, dass es nicht gelungen sei, den Verfassungsgerichtshof von der dramatischen Finanzlage zu überzeugen. Er wies auf die anderen sächsischen Landkreise hin, die ebenfalls mit finanziellen Engpässen zu kämpfen haben und betonte, dass die unzureichende Finanzausstattung die Kreise daran hindere, ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen.
Die finanzielle Situation im Landkreis Görlitz hat sich mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz weiter verschärft. Insbesondere die stark angestiegenen Sozialausgaben für Pflege, Jugendhilfe und Wohngeld haben zu einem jährlichen Defizit von etwa 50 Millionen Euro geführt, wie das Landratsamt berichtet. Diese Entwicklung hat die finanzielle Lage des Landkreises zusätzlich belastet und die Herausforderungen in Bezug auf Haushaltsführung und Finanzplanung verstärkt.
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