Am Sonntag trat ein 53-jähriger polnischer Bürger seine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe an, da er kein Geld dabei hatte, kurzfristig keins beschaffen konnte und auch seine Mutter nicht die Kosten auslegen konnte. Dieser Schritt erfolgte aufgrund einer Verurteilung durch das Amtsgericht Lübeck vor knapp einem Jahr wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, die mit einer Geldstrafe von 600,00 Euro verbunden war. Ein später erlassener Vollstreckungshaftbefehl wurde während der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen bei Görlitz von der Bundespolizei entdeckt.
Der polnische Bürger hatte keine andere Möglichkeit, als die Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten, da er die Geldstrafe nicht begleichen konnte. Die Nichtbezahlung führte zur Anordnung der Haftstrafe gemäß dem gesetzlichen Rahmen. Diese Maßnahme zeigt die Konsequenzen und die Ernsthaftigkeit bei der Missachtung von Gerichtsurteilen und dem Nichterfüllen finanzieller Verpflichtungen gegenüber der Justiz.
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf und andere relevante Behörden betonen die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit und der Einhaltung von Gerichtsurteilen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vollstreckung von Strafmaßnahmen konsequent durchgesetzt wird, um die Integrität des Rechtssystems aufrechtzuerhalten und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Es ist ratsam, finanzielle Verpflichtungen gegenüber Gerichten rechtzeitig zu erfüllen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und die persönliche Verantwortung zu respektieren.