Politik

AfD und JA als rechtsextremistischer Verdachtsfall bestätigt: Urteil des OVG in Münster

Verfassungsschutz entscheidet: AfD als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster die Alternative für Deutschland (AfD) und ihre Jugendorganisation Junge Alternativer (JA) als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen. Die Entscheidung des Gerichts bestätigt damit das Vorurteil des Verwaltungsgerichts Köln. Dies ermöglicht es dem Verfassungsschutz, die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. In der Auseinandersetzung zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz ging es auch um die Einordnung des sogenannten Flügels der AfD als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“, was in der Vorinstanz ebenfalls bestätigt wurde.

Die nächste Stufe nach dem Verdachtsfall wäre die Feststellung, dass es sich um eine gesicherte extremistische Bestrebung handelt, was bereits im Fall der JA erfolgte und auch vom Verwaltungsgericht Köln im Februar 2024 bestätigt wurde. Obwohl dies nicht das Thema vor dem OVG war, kündigten die Anwälte der AfD bereits an, in die nächste Instanz zu gehen. Eine mögliche Revision würde das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dazu veranlassen, die Entscheidung des OVG auf Rechtsfehler zu überprüfen. Da das OVG in Münster die letzte Tatsacheninstanz ist, hätte die AfD vor dem Bundesverwaltungsgericht keine Möglichkeit, neue Beweisanträge vorzulegen. Eine Mahnwache des Bündnisses „Keinen Meter den Nazis“ wurde in der Nähe des OVG angekündigt.

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Lebt in Stuttgart und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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