Das Landgericht Verden wird erneut über die Totgeburt eines Mädchens verhandeln, bei der eine ehemalige Hebamme aus Neustadt am Rübenberge beteiligt war. Im ersten Verfahren 2022 wurde die 62-jährige Frau wegen schwerwiegender Fehler während einer Hausgeburt in Siedenburg verurteilt. Die Richter sahen in ihren Handlungen Totschlag und verhängten eine Haftstrafe von vier Jahren. Der Gerichtshof argumentierte, dass das Kind bei angemessener medizinischer Versorgung wahrscheinlich gesund zur Welt gekommen wäre. Die Hebamme hingegen behauptete, dass die Eltern ihre Ablehnung eines Klinikwechsels bei den ersten Komplikationen zur Eskalation beigetragen hätten.
Infolge ihres erfolgreichen Revisionsantrags wird der Fall erneut vor Gericht verhandelt. Das Gericht hat bis zum 4. Juni mehrere Verhandlungstermine angesetzt. Die beschuldigte Hebamme wird erneut die Gelegenheit haben, ihre Verteidigung vorzubringen und die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft anzufechten. Das Verfahren wirft weiterhin Fragen auf bezüglich der Verantwortlichkeiten und Handlungsweisen von medizinischem Fachpersonal in Notfallsituationen während einer Hausgeburt. Die Entscheidung des Landgerichts Verden wird mit Spannung erwartet, da sie potenziell wegweisend für zukünftige ähnliche Fälle sein könnte.