Am Samstag, den 11.05.2024, fiel einer Streifenwagenbesatzung in Euskirchen gegen 01:00 Uhr ein Fahrzeug auf, bei dem ein Rücklicht defekt war. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der 24-jährige Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besaß und das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß zugelassen war. Zudem waren verschiedene Kennzeichen am Fahrzeug angebracht, wobei eines davon für ein anderes Fahrzeug ausgegeben war. Aufgrund der festgestellten Verstöße wurden mehrere Strafanzeigen erstattet, darunter wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Urkundenfälschung. Das Fahrzeug durfte nicht weiterfahren, und die Ermittlungen zu dem Sachverhalt sind noch nicht abgeschlossen.
Bei Rückfragen von Medienvertretern kann die Kreispolizeibehörde Euskirchen über die Pressestelle kontaktiert werden. Die Kontaktdaten sind wie folgt: Telefon: 0 22 51 / 799-299, Fax: 0 22 51 / 799-90209, E-Mail: pressestelle.euskirchen@polizei.nrw.de. Weitere Informationen sind auf der offiziellen Website der Polizei Euskirchen verfügbar, sowie auf deren Social-Media-Kanälen wie Facebook und Instagram.
Es ist wichtig zu betonen, dass Verkehrsverstöße und Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen können. Die Polizei nimmt derartige Verstöße sehr ernst, und die Einhaltung der Verkehrsvorschriften ist entscheidend für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Es wird dazu aufgerufen, sich an die geltenden Gesetze zu halten und das Fahrzeug nur mit ordnungsgemäßer Zulassung und Fahrerlaubnis zu führen.