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Telefonische Kinderkrankschreibung: Was Eltern wissen sollten

"Die neue Regelung: Wie Eltern ihre kranken Kinder telefonisch krankschreiben lassen können"

Eltern können seit Mitte Dezember 2023 ihre kranken Kinder auch telefonisch krankschreiben lassen. Die Kinderärzte stellen nach einer telefonischen Anamnese die sogenannte „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ aus. Mit dieser Bescheinigung kann der betreuende Elternteil einen Antrag auf Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse stellen, falls der Arbeitgeber keine Freistellung mit Bezahlung gewährt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Kinderkrankengeld nur besteht, wenn das Kind gesetzlich versichert ist.

Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um das Kind telefonisch krankschreiben zu lassen. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) muss das Kind dem Arzt bekannt sein und darf keine Erkrankung mit schweren Symptomen haben. Außerdem muss das Kind jünger als zwölf Jahre sein, mit Ausnahme von Kindern mit Behinderungen, die auf Hilfe angewiesen sind. Eltern haben allerdings keinen Anspruch darauf, dass der Kinderarzt das Kind allein aufgrund der telefonischen Anamnese krankschreibt. Es kann also sein, dass das Elternteil und das Kind dennoch in die Praxis gehen müssen.

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Eine telefonische Kinderkrankschreibung kann für bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden, wie von der KBV angegeben. Falls das Kind darüber hinaus weiterhin von einem Elternteil zu Hause betreut werden muss, kann der Arzt eine weitere telefonische Kinderkrankschreibung ausstellen, allerdings nur, wenn er oder sie das Kind persönlich untersucht hat.

Für die Ausstellung der Kinderkrankschreibung ist es nicht erforderlich, die elektronische Gesundheitskarte des Kindes einzulesen. Die Praxis übernimmt die Versichertendaten für die Abrechnung aus der Patientenakte. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Bescheinigungen für das Kinderkrankengeld weiterhin in Papierform ausgestellt werden, im Gegensatz zu den digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Eltern, die in den meisten Fällen inzwischen direkt an den Arbeitgeber gesendet werden.

Zusammenfassend können Eltern seit Dezember 2023 ihre Kinder auch telefonisch krankschreiben lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die telefonische Krankschreibung gilt für bis zu fünf Kalendertage und kann bei Bedarf durch eine weitere telefonische Krankschreibung verlängert werden, sofern das Kind vom Arzt persönlich untersucht wurde. Die elektronische Gesundheitskarte des Kindes ist für die Krankschreibung nicht erforderlich, da die erforderlichen Versichertendaten aus der Patientenakte entnommen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Bescheinigungen für das Kinderkrankengeld weiterhin in Papierform ausgestellt werden.

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