Der niederländische Künstler Joost Klein wurde vom Eurovision Song Contest ausgeschlossen, nachdem die schwedische Polizei eine Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams untersucht hatte. Der Vorfall ereignete sich nach Kleins Auftritt im Halbfinale des Wettbewerbs am Donnerstagabend. Die European Broadcasting Union (EBU) erklärte, dass es aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht angemessen sei, dass Klein weiterhin am Wettbewerb teilnimmt. Das große Finale des 68. Eurovision Song Contest wird dennoch mit 25 verbleibenden teilnehmenden Liedern fortgesetzt.
Die EBU betonte, dass keine anderen Künstler oder Delegationsmitglieder in den Vorfall verwickelt waren. Sie machte klar, dass sie eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei Veranstaltungen verfolgt und bestrebt ist, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze wurde das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln gewertet.
Die genauen Details des Vorfalls wurden nicht veröffentlicht, da die Untersuchungen noch im Gange sind. Dieser Vorfall hat zu Diskussionen und Spekulationen in den sozialen Medien geführt, was die EBU dazu veranlasste, Klarstellungen vorzunehmen. Die Entscheidung, Joost Klein vom Wettbewerb auszuschließen, wirft Fragen über die Einhaltung der Verhaltensregeln bei großen Veranstaltungen wie dem Eurovision Song Contest auf, und unterstreicht die Bedeutung, Mitarbeiter vor unangemessenem Verhalten zu schützen.