Vor einem Jahr ereignete sich im Schiffenberger Tal ein tragischer Unfall, bei dem eine 78 Jahre alte Radfahrerin von einem Auto erfasst und tödlich verletzt wurde. Nun steht der Fahrer des Unfallautos vor dem Amtsgericht in Gießen und ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Der 31-jährige Angeklagte war zum Zeitpunkt des Unfalls erheblich alkoholisiert und soll zwischen 1,9 und 2,2 Promille im Blut gehabt haben. Mit einer Geschwindigkeit von 60 bis 70 km/h war er unterwegs, als er von der Straße abkam und die Radfahrerin erfasste. Die Frau erlitt schwerwiegende Verletzungen und verstarb noch am Unfallort.
In seiner Verteidigung erklärte der Angeklagte, dass er zuvor nur ein Glas Honigwein und zwei kleine Biere getrunken hatte, was jedoch nicht mit seinem Alkoholwert übereinstimmte. Er gab an, die Radfahrerin zu spät gesehen zu haben und nicht mehr rechtzeitig bremsen zu können, was letztendlich zum Zusammenstoß führte. Ein Pizza-Lieferant bestätigte Teile dieser Aussage, indem er angab, dass der Angeklagte ihn überholt und dann die Radfahrerin erfasst habe. Die Situation sei für ihn sehr verwirrend gewesen.
Während des Prozesses wurden unterschiedliche Versionen des Unfallhergangs präsentiert, wobei der Unfallsachverständige Zweifel an der Darstellung des Angeklagten äußerte. Er argumentierte, dass die Spuren am Unfallort darauf hindeuteten, dass der Autofahrer ohne zu bremsen von der Fahrbahn abgekommen sei und die Radfahrerin mit der linken Fahrzeugfront erfasst habe. Das Urteil des Prozesses wird erst nach dem nächsten Verhandlungstag erwartet, an dem auch die Beifahrer des Angeklagten befragt werden sollen.
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