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Pflegeversicherung in Deutschland: Herausforderungen und Forderungen – Ein Interview mit dem Sozialverband Deutschland

Pflegekrise in Deutschland - Lösungsansätze dringend gesucht

Die Pflegeversicherung in Deutschland wurde am 1. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung etabliert. Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert. Im Gegensatz dazu müssen sich privat Versicherte auch privat pflegeversichern. Die Statistiken des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland bis 2055 voraussichtlich um 37 Prozent auf fast 7 Millionen steigen wird, verglichen mit den 5 Millionen zum Ende des Jahres 2021.

Die Betriebskrankenkassen mahnen eine grundlegende Neuausrichtung der Pflege an, da das Defizit in der Finanzierung der Versicherung in diesem Jahr auf über eine Milliarde Euro zusteuert und aufgrund des demografischen Wandels in den kommenden Jahren weiter dramatisch ansteigen wird. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) setzt sich für die Interessen hilfe- und pflegebedürftiger Menschen gegenüber Politik und Gesellschaft ein. Forderungen des Verbandes umfassen eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung, verstärkte Unterstützung und Anerkennung für pflegende Angehörige sowie verbesserte Arbeitsbedingungen und Gehälter im Pflegebereich.

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In Niedersachsen müssen pflegebedürftige Personen im ersten Jahr eines Heimaufenthalts durchschnittlich 2.273 Euro pro Monat als Eigenbeteiligung leisten. Dies bedeutet eine Erhöhung um 80 Euro im Vergleich zum Jahresbeginn 2023. Obwohl höhere Zuschüsse die Kostensteigerungen abfedern, sind sie laut Experten immer noch unzureichend. Viele Menschen können sich die hohen Kosten für die stationäre Pflege nicht leisten, was dazu führt, dass immer mehr Menschen, insbesondere pflegende Angehörige, in finanzielle Not geraten.

Die Kommunen spielen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung zukunftsfähiger Pflegestrukturen und müssen gesundheitsfördernde Bedingungen schaffen sowie die verschiedenen Leistungserbringer effektiv koordinieren. Eine angemessene finanzielle Ausstattung ist unerlässlich, damit die Kommunen ihre Verantwortung im Rahmen der Daseinsvorsorge wahrnehmen können. Zur Gewährleistung einer engagierten und qualitativ hochwertigen Pflege und zur Bewältigung des Fachkräftemangels müssen professionelle Pflegekräfte sowohl gesellschaftlich als auch arbeitsrechtlich besser unterstützt werden. Forderungen nach verbesserten Arbeitszeitmodellen, Karrierechancen und Ausbildungsangeboten werden laut, um den Pflegenden mehr Verantwortung und Selbstständigkeit in ihrer beruflichen Praxis zu ermöglichen.

Der SoVD bietet umfassende Beratung für Ratsuchende in allen Fragen rund um das Thema Pflege. Von der Beantragung eines Pflegegrades bis zur Inanspruchnahme von Pflegeleistungen und der Nutzung des Entlastungsbetrags stehen Experten zur Verfügung, um Hilfestellung zu leisten. Interessenten können sich an das SoVD Beratungszentrum in Osterholz-Scharmbeck unter der Rufnummer 04791 50200 wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

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