![Vorsicht bei Alkohol am Steuer: Versicherungen können Leistungen kürzen](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/05/Nachrichten-Aktuell-1.png)
Ausgelassene Partynacht, Grillabend oder Konzertbesuch angesagt? Dann sollten sowohl das Auto als auch das Fahrrad besser stehen bleiben. Denn wer unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln einen Unfall hat, muss damit rechnen, dass verschiedene Versicherungen ihre Leistungen kürzen. Dies wird vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) betont.
Bei einem alkoholisierten Fahrradunfall kann es Ärger geben, da die eigene Privathaftpflichtversicherung zwar Schäden deckt, aber ab 0,3 Promille und deutlichen Anzeichen von Fahrunsicherheit empfindliche Bußgelder drohen. Bei einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,6 Promille ist mit einer Geldbuße, dem Entzug des Führerscheins und zwei Punkten in Flensburg zu rechnen.
Die Kfz-Versicherung kann ihre Leistungen anteilig reduzieren oder sogar ganz verweigern, wenn der Versicherte alkoholisiert einen Unfall verursacht. Im schlimmsten Fall kann der Verursacher mit bis zu 5000 Euro in Regress genommen werden, je nach Höhe der Blutalkoholkonzentration. Zusätzlich muss bei Nutzung der privaten Unfallversicherung aufgrund eines Unfalls im Alkohol- oder Drogenrausch nachgewiesen werden, dass der Unfall auch ohne den Einfluss von Drogen eingetreten wäre, was laut Expertenquellen als so gut wie unmöglich gilt.
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