Bei der Versendung der Wahlbenachrichtigungen zur Europa- und Kommunalwahl aus dem Rathaus am Exe ist ein Fehler unterlaufen, wie die Stadtverwaltung auf Anfrage bestätigt hat. In dem Schreiben an alle Wahlberechtigten wurde fälschlicherweise angegeben, dass das Wahlbüro ab dem 30.08.2021 geöffnet sei. Obwohl der Fehler kurz nach der Erstellung der Benachrichtigungen entdeckt wurde, war eine nachträgliche Korrektur aufgrund des zentralen Drucks und Versands durch die Kommunale Datenzentrale in Mainz nicht mehr möglich. Eine Neudruck und erneuter Versand der Wahlbenachrichtigungen ist nicht geplant.
Die Stadtverwaltung betont, dass der Fehler bezüglich der Öffnungszeiten des Wahlbüros keine Auswirkungen auf die Beantragung der Briefwahl oder die Stimmabgabe am Wahltag in den Urnenstimmbezirken hat. Diese Angaben stellen lediglich eine freiwillige Serviceleistung der Kommune dar und sind nicht gesetzlich verpflichtend in der Wahlbenachrichtigung enthalten.
Ein weiterer Hinweis auf Unstimmigkeiten ergab sich im Onlineportal des Landes, wo keine gesonderte Auswahlmöglichkeit für die Wahlen zu den Ortsbeiräten und Ortsvorstehern angezeigt wird, sondern nur für die Europawahl, den Bezirkstag und den Stadtrat. Die Zuständigen wurden darüber informiert, und es wurde klargestellt, dass bei Beantragung der Briefwahl für den Stadtrat automatisch alle erforderlichen Unterlagen für die Kommunalwahl inklusive der Wahlen zu den Ortsbeiräten und Ortsvorstehern verschickt werden.