SalzlandkreisWirtschaft

Investition in Radwege: EU und Land Sachsen-Anhalt unterstützen Pendlermobilität

Förderung von Radwegen im Pendlerbereich - Die Zukunft der nachhaltigen Mobilität in Sachsen-Anhalt

Über zwei Millionen Euro werden im Pendlerbereich Sachsen-Anhalts für die Förderung von Radwegen bereitgestellt. Diese Initiative zielt darauf ab, eine nachhaltige, multimodale Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerumfeld zu unterstützen. Das Landesverwaltungsamt hat bekannt gegeben, dass seit Einführung der Förderrichtlinie vor einem Jahr fünf Projekte mit einem Gesamtbetrag von 2,05 Millionen Euro bewilligt wurden. Dies ermöglicht Investitionen in den Verbindungsradweg Weißenfels-Uichteritz im Burgenlandkreis, das Radverkehrskonzept der Stadt Weißenfels, die Neue Wohnstadt in Calbe, den Ausbau des Radwander- und Wirtschaftsweges zwischen Kuckenberg und Esperstedt im Saalekreis sowie das Radverkehrskonzept für die Stadt Eisleben im Mansfeld-Südharz.

Weiterhin sind 14 weitere Anträge mit einem Gesamtbetrag von 10,8 Millionen Euro in Bearbeitung. Diese Anträge stammen unter anderem aus dem Burgenlandkreis, dem Salzlandkreis, dem Bördekreis, dem Landkreis Harz, dem Saalekreis und dem Landkreis Wittenberg. Das EFRE-Programm zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität begann bereits 2021 und erstreckt sich bis 2028. Es werden investive Maßnahmen unterstützt, um das öffentliche Verkehrsnetz zu stärken und attraktivere Möglichkeiten für aktive Mobilität zu schaffen. Dazu gehören auch bessere Steuerung von Mobilitätsströmen, effiziente emissionsfreie Stadtlogistik, Lieferungen auf der letzten Meile und die Entwicklung von Mobilitätsplänen und -konzepten.

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Der Fördersatz im Rahmen des EFRE-Programms beträgt bis zu 90 Prozent der kommunalen Ausgaben und bis zu 60 Prozent der Ausgaben für Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche und private Einrichtungen sowie Unternehmen einschließlich Eigenbetrieben, Verbänden, Zweckverbänden und Vereinen. Es wird erwartet, dass aufgrund neuer Richtlinien in Zukunft Änderungen in den gesetzten Fristen eintreten. Interessierte können weitere Informationen auf der Website des Landesverwaltungsamts erhalten.

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