Im Streit um die geplante Flüchtlingsunterkunft im ehemaligen Didier-Gebäude in Wiesbaden sind Anwohner abermals mit einem Eilantrag vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den genehmigten Umfang der Unterkunft mit den Vorgaben des Bebauungsplans, der ein Wohngebiet vorsieht, für vereinbar erklärt.
Das Gericht erklärte, dass es im Wohngebiet zulässig sei, wenn die Flüchtlingsunterkunft eine große Zahl an Menschen beherberge, da bereits größere Mehrfamilienhäuser in der näheren Umgebung existierten. Es wurde festgestellt, dass allein aufgrund der Bewohnerzahl keine unzumutbaren Störungen für die Nachbarn zu erwarten seien, da die verursachten Geräusche und der Lärm spielender Kinder als typisch für Wohnnutzung angesehen wurden.
Dies ist bereits die zweite Klage gegen die geplante Flüchtlingsunterkunft in dem denkmalgeschützten Gebäude. Im November 2023 hatten die Antragssteller gefordert, dass sämtliche Bautätigkeiten untersagt werden, da zu diesem Zeitpunkt keine Baugenehmigung vorlag. Da jedoch mittlerweile eine Genehmigung erteilt wurde, wurde ein zweiter Eilantrag eingereicht. Der aktuelle Beschluss des Wiesbadener Gerichts ist noch nicht rechtskräftig, da die Antragsteller innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen können, über die dann der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden würde.
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