Die islamistische Gruppe „Muslim Interaktiv“ hat die Genehmigung für eine zweite Kundgebung in Hamburg erhalten, jedoch unter strengen Auflagen. Der Polizeipräsident Falk Schnabel betonte, dass die Versammlung gemäß rechtsstaatlichen Vorschriften durchgeführt werde. Obwohl ein Versammlungsverbot geprüft wurde, konnte rechtlich kein Verbot durchgesetzt werden. Für die kommende Kundgebung wurden verschärfte Einschränkungen festgelegt, darunter das Verbot von Gewaltaufrufen, die Leugnung des Existenzrechts Israels und die Forderung nach einem Kalifat auf deutschem Boden.
Weitere Auflagen beinhalten das Verbot sichtbarer Geschlechtertrennung während der Veranstaltung. Der Innensenator Andy Grote betonte die Anwendung aller rechtlichen Mittel, während CDU-Fraktionschef Dennis Thering die Entscheidung zur Genehmigung der Kundgebung kritisierte. Laut Hamburger Verfassungsschutz handelt es sich bei „Muslim Interaktiv“ um eine extremistisch-islamistische Organisation, die die Werte der Demokratie und die Gesetze in Deutschland ablehnt.
Während bisher eine Gegendemonstration mit 100 Teilnehmern angekündigt wurde, wird erwartet, dass rund 1000 Demonstranten an der Kundgebung von „Muslim Interaktiv“ teilnehmen. Angesichts der kontroversen Natur dieser Versammlung und der Empörung, die sie bundesweit ausgelöst hat, werden Sicherheitsbehörden verstärkte Maßnahmen treffen. Diskussionen über Gesetzesverschärfungen für den Umgang mit extremistischen Gruppierungen haben auch auf Bundesebene begonnen, um gegen Äußerungen, die die Gründung eines Kalifats unterstützen, vorzugehen.
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