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Klage gegen Märkischen Kreis: Hemer, Menden, Iserlohn und Plettenberg fordern faire Klinikum-Finanzierung.

Ungerechte Finanzierung oder gerechte Verteilung? Die Hintergründe der Klagen gegen den Märkischen Kreis.

Die Städte Hemer, Menden, Iserlohn und Plettenberg haben gemeinsam Klage gegen den Märkischen Kreis eingereicht. Ihr Hauptanliegen ist die Finanzierung der Märkischen Kliniken, insbesondere des Kreisklinikums Lüdenscheid und der Klinik in Werdohl, über die Kreisumlage. Die Kläger empfinden es als unfair, dass alle Kommunen gleichermaßen zur Finanzierung beitragen müssen, obwohl sie selbst Krankenhäuser vor Ort haben. Dies führt dazu, dass Bürger aus Hemer, Menden, Iserlohn oder Plettenberg seltener das Kreisklinikum in Lüdenscheid aufsuchen als Bürger aus anderen Kommunen.

Ein entscheidender Streitpunkt sind die Kosten für die Sanierung des Kreisklinikums Lüdenscheid. Laut einer Mitteilung der Stadt Hemer wird bis 2033 eine Investition von rund 153 Millionen Euro notwendig sein, die über die Kreisumlage finanziert werden soll. Hemers Bürgermeister Christian Schweitzer befürchtet, dass die Stadt Hemer, obwohl ihre Bürger das Kreisklinikum kaum nutzen, einen erheblichen Anteil dieser Kosten tragen muss und dadurch die medizinische Versorgung in der eigenen Stadt gefährdet wird. Insbesondere die Entdeckung von Asbest im Klinikum im vergangenen Jahr verstärkt die Dringlichkeit der Sanierung.

Bürgermeister Schweitzer strebt an, die Kosten für die Sanierung und die Verluste der Kliniken so zu verteilen, dass sie dem tatsächlichen Nutzungsgrad aus den einzelnen Kommunen entsprechen. Auf diese Weise sollten Kommunen mit eigenen Krankenhäusern, die eine lokale Versorgung sicherstellen, weniger zur Finanzierung beitragen müssen. Erste rechtliche Einschätzungen deuten laut Hemer darauf hin, dass es Möglichkeiten gibt, eine differenzierte Kostenverteilung zu etablieren, die gerechter ist und die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Kommunen besser berücksichtigt.

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