Die große Strafkammer des Landgerichts Memmingen hat am 2. Mai 2024 die drei Angeklagten im Verfahren wegen des Doppelmordes an einem Ehepaar in Altenstadt schuldig befunden und verurteilt. Das angeklagte Ehepaar erhielt jeweils lebenslange Freiheitsstrafen wegen zweifachen Mordes, während der dritte Angeklagte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten wegen Beihilfe verurteilt wurde. Alle drei Verurteilten haben Revision eingelegt.
Die Revisionen der Angeklagten werden nun vom Bundesgerichtshof überprüft, sofern die Verteidiger innerhalb der vorgesehenen Frist die Revision begründen. Bei der Überprüfung durch den Bundesgerichtshof werden ausschließlich Rechtsfehler im Ausgangsurteil und im Verfahren untersucht. Es findet keine erneute Beweisaufnahme statt, sondern es wird geprüft, ob das Gericht die Gesetze korrekt angewendet und die Beweise richtig gewürdigt hat.
Sollte das Revisionsgericht die Revisionen als begründet ansehen, wird das Urteil aufgehoben, und das Verfahren wird möglicherweise von einer anderen Kammer oder einem anderen Gericht erneut entschieden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Revisionsgericht selbst eine abschließende Entscheidung trifft, sofern gesetzlich vorgesehen.