Die Union plant, die Kostenübernahme für die sogenannte Abnehmspritze durch die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Bedingungen zu ermöglichen. Dies geht aus einem Bundestagsantrag der CDU/CSU-Fraktion hervor. Die Abnehmspritze wird als potenziell hochwirksames Medikament zur langfristigen Behandlung von schwerer Adipositas betrachtet, nicht als Lifestyle-Produkt zur Steigerung der Lebensqualität.
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Kassen, Ärzteschaft und Kliniken (G-BA) soll gemäß dem Antrag festlegen, unter welchen genauen Voraussetzungen die Kostenübernahme für die Abnehmspritze erfolgen soll. Dies soll für Personen gelten, die unter schwerwiegenden Adipositas-Folgeerkrankungen leiden und hohe Kosten für das Gesundheitssystem verursachen. Die Union betont, dass diese medikamentöse Behandlung die gesetzlichen Krankenkassen letztendlich entlasten würde.
Bislang sind Medikamente zur Gewichtsreduktion von der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen und als „Lifestyle-Präparate“ kategorisiert. Jedoch vergibt die Union bereits bei schwerer Adipositas unter bestimmten Umständen Finanzierungszusagen für operative Eingriffe wie Magenbypass-Operationen oder Magenverkleinerungen. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, den gesetzlichen Rahmen zu überprüfen, um notwendige und wirtschaftliche medikamentöse Behandlungen in der Adipositas-Therapie zu ermöglichen.
Es liegt nun an der Bundesregierung, den Gemeinsamen Bundesausschuss zu bitten, spezifische Kriterien wie den Body-Mass-Index (BMI) und Begleiterkrankungen festzulegen, bei denen die Kostenübernahme für die Abnehmspritze gerechtfertigt ist. Stephan Pilsinger, Gesundheitspolitiker der CSU, betont, dass dies keine Aufgabe des Gesetzgebers sei, sondern in die Zuständigkeit des G-BA falle. Die Debatte um die Kostenübernahme von medikamentöser Behandlung bei schwerer Adipositas bleibt weiterhin aktuell und kontrovers diskutiert.