Der Vorschlag, Bitcoin als Anlageoption für die Schweizerische Nationalbank (SNB) zu integrieren, stößt auf Kritik. Es wird argumentiert, dass solche Entscheidungen nicht in die Verfassung gehören, da die SNB bereits die Freiheit hat, in Bitcoin zu investieren, wenn sie es für angemessen hält. Eine Änderung der Bundesverfassung sei daher überflüssig und könne Tür und Tor für eine Vielzahl von Forderungen öffnen, die die SNB dazu bringen könnten, in verschiedene Anlageklassen zu investieren. Ein Beispiel dafür ist Gold, das bereits explizit in der Verfassung erwähnt wird, aber nicht als Vorbild für weitere Erweiterungen dienen sollte.
Die Tendenz, erfolgreiche und populäre Anlageformen in die Verfassung aufzunehmen, wird als problematisch angesehen, da dies nicht der Zweck des grundlegenden rechtlichen Dokuments ist. Vielmehr sollten Entscheidungen über Investitionen in Finanzinstrumente auf der Expertise und dem Ermessen der SNB basieren, ohne durch Verfassungsvorgaben eingeschränkt zu werden. Die Erwähnung von Gold in der Verfassung wird als Überbleibsel aus vergangenen Zeiten betrachtet, als der Franken noch an Gold gebunden war, und sollte nicht als Leitfaden für zukünftige Anpassungen dienen.
Es wird betont, dass die Unabhängigkeit und Flexibilität der SNB bei der Verwaltung ihres Portfolios entscheidend sind, um angemessen auf die sich ändernden Marktbedingungen reagieren zu können. Starre Vorgaben in der Verfassung könnten die Handlungsfähigkeit der SNB einschränken und sie daran hindern, effektiv auf neue Anlagechancen zu reagieren. daher wird empfohlen, keine spezifischen Anlageklassen oder Produkte in die Verfassung aufzunehmen, um die Autonomie der SNB zu wahren.
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