Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat kürzlich eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt zum Sofortvollzug der Ablagerung von AKW-Schutt auf der Deponie in Büttelborn scharf kritisiert. Die Organisation betonte, dass es inakzeptabel sei, dass dem ehemaligen Betreiber RWE durch das Gericht ein Freibrief ausgestellt werde, ohne dass der Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Grundsatzfrage der Rechtmäßigkeit einer Freigabe des Abbruchmaterials geklärt habe.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte im vergangenen Jahr die Deponie Büttelborn zur Lagerung des Schutts aus dem stillgelegten AKW Biblis verpflichtet, jedoch keinen sofortigen Vollzug angeordnet. Sowohl das Umweltministerium als auch das Regierungspräsidium hatten dem Betreiber der Deponie in Büttelborn mitgeteilt, dass der AKW-Schutt aus Biblis im Kreis Bergstraße gelagert werden müsse. Die Kommune und der Betreiber der Deponie hatten dieser Anordnung jedoch widersprochen.
Der Schutt, der seit 2017 im Rahmen des Abrisses des AKW Biblis entsteht, besteht aus 3200 Tonnen Rückbaumaterial von insgesamt einer Million Tonnen. Dieses Material liegt unter einem Grenzwert von zehn Mikrosievert Strahlenbelastung, der laut Behörden nicht gesundheitsschädlich ist, jedoch speziell freigegeben werden muss. Die Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis erfolgte im Zuge des Atomausstiegs Deutschlands nach der Fukushima-Katastrophe im Jahr 2011, und seit 2017 wird die Anlage abgebaut.