Im Kontext des stillgelegten Atomkraftwerks Biblis hat der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt zur sofortigen Ablagerung des Schutts auf der Deponie in Büttelborn heftig kritisiert. Der BUND äußerte den Standpunkt, dass es nicht akzeptabel sei, dass dem ehemaligen Betreiber RWE ein Freibrief ausgestellt werde, ohne dass der Verwaltungsgerichtshof in Kassel über die grundsätzliche Frage der Legalität einer Freigabe des Abbruchmaterials entschieden habe.
Ursprünglich hatte das Regierungspräsidium Darmstadt im vergangenen Jahr die Deponie in Büttelborn zur Lagerung des AKW-Schutts verpflichtet, jedoch keine sofortige Umsetzung angeordnet. Das Umweltministerium und das Regierungspräsidium hatten dem Betreiber der Deponie mitgeteilt, dass der Schutt aus Biblis im Kreis Bergstraße gelagert werden soll. Sowohl die Stadt als auch der Deponiebetreiber hatten diese Entscheidung abgelehnt.
Es handelt sich um 3200 Tonnen von insgesamt einer Million Tonnen Rückbaumaterial, die unter dem Grenzwert von zehn Mikrosievert Strahlenbelastung liegen. Obwohl Behörden bestätigen, dass dies gesundheitlich unbedenklich ist, muss das Material speziell freigegeben werden. Die Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis erfolgte im Zuge des deutschen Atomausstiegs nach der Fukushima-Katastrophe im Jahr 2011, und der Abbau der Anlage läuft seit 2017.