In einem rechtlichen Streit zwischen dem Unternehmer Erwin Müller und seinen drei erwachsenen Adoptivkindern fordern letztere nun ihren Pflichtteil am Erbe, von dem sie zuvor abgesehen hatten. Trotz Müllers Erfolgsgeschichte in der Drogeriebranche und seiner Passion für die Jagd sind die Adoptivkinder mit einer Vereinbarung, auf ihren Erbanspruch zu verzichten, nicht mehr einverstanden. Die Adoptierten argumentieren, dass diese Vereinbarung sittenwidrig und nichtig sei. Die Auseinandersetzung führte zur Gerichtsverhandlung in Ulm, bei der Müller nicht persönlich erschien, während seine Ehefrau präsent war.
Die Anwälte der Adoptivkinder behaupten, dass die Adoptierten 2022 von einem Ereignis enttäuscht waren, indem sie nicht an der Ehrentafel des Milliardärs anlässlich seines 90. Geburtstags teilnehmen durften. Diese Enttäuschung könnte zu ihrem Sinneswandel hinsichtlich des Erbes geführt haben. Zusätzlich zu diesem Konflikt scheint auch das Verhältnis zwischen Müller und seinem Sohn Reinhard angespannt zu sein. Reinhard und Müllers Enkelin Amelie wurden aus dem Familienunternehmen ausbezahlt, und der Kontakt zwischen Müller und seinem Sohn ist laut Berichten minimal.
Der Rechtsstreit um das Erbe und den Pflichtteil zeigt die Komplexität familiärer Beziehungen und finanzieller Angelegenheiten in vermögenden Familien. Erwin Müller selbst äußerte sich öffentlich bescheiden über seinen Erfolg und die Auszeichnungen, die er erhielt. Trotz der Auseinandersetzungen im Familienkreis bleibt das Unternehmen Müller als einer der beliebtesten Arbeitgeber in Deutschland bestehen. Die Gerichtsverhandlung wird zeigen, inwieweit die Adoptivkinder erfolgreich ihren Pflichtteil am Erbe einklagen können.