In der Gesundheitsstadt Bad Nauheim sorgt ein Verkaufsautomat mit Produkten, die den Konsumenten „high“ machen können, für Aufregung. Ein besorgter Bürger zeigt sich verwundert über die Platzierung des Automaten an der Ecke Beneke-/Frankfurter Straße, da dieser in unmittelbarer Nähe zur Kerckhoff-Klinik und in einer Haupteinfallstraße steht. Der Bürger äußert Bedenken hinsichtlich der gesundheitlichen Risiken, die mit dem Konsum der angebotenen Produkte verbunden sein könnten.
Die HHC-Produkte, darunter auch E-Zigaretten und Gummibärchen, enthalten das Cannabinoid HHC, das halbsynthetisch hergestellt wird und als gesundheitsschädlich angesehen wird. Der besorgte Bürger vergleicht die Gefahren von HHC mit denen von THC in Cannabis-Produkten und bezeichnet sie als „Teufelszeug“. Er kritisiert die Platzierung des Automaten vor einem Restaurant in einem Bereich, der für jeden gut sichtbar ist.
Die Stadt Bad Nauheim verweist auf die aktuelle Gesetzeslage, die den Verkauf von HHC nicht verbietet, da es weder unter das Betäubungsmittelgesetz noch das Gesetz für neue psychoaktive Stoffe fällt. Das Bundesgesundheitsministerium prüft derzeit ein mögliches Verbot von HHC und schlägt eine Änderung des NpSG-Gesetzes vor. Bis zur Klärung der rechtlichen Situation plant die Stadt keine weiteren Maßnahmen gegen den Verkaufsautomaten.
Der besorgte Bürger fordert vom Rathaus, den Betreiber darüber zu informieren, dass die Stadt den Verkauf gesundheitsgefährdender Produkte nicht billigt. Er hofft auf eine Untersagung des Verkaufs zumindest bis zur Klärung der Rechtslage. Die gesundheitlichen Risiken von HHC und die Diskussion um ein mögliches Verbot des Stoffs sind weiterhin Gegenstand öffentlicher Debatten und könnten zukünftig zu strengeren Regulierungen führen.