Brandenburg

Jobcenter-Urteil: Familie muss 22.600 Euro nach Mekka-Reise zurückzahlen

Kontroverse Entscheidung: Wie eine Pilgerreise nach Mekka das Bürgergeld beeinflusst

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Fall entschieden, dass eine Familie, die Bürgergeld bezogen hat, aufgrund eines teuren Geldgeschenks für eine Pilgerreise nach Mekka über 22.600 Euro an das Jobcenter zurückzahlen muss. Die Familie hatte in der Zeit von Mitte 2018 bis Ende 2019 insgesamt 62.250 Euro von einer Nachbarin geschenkt bekommen. Das Jobcenter erfuhr erst im Zuge von Betrugsermittlungen von diesem Geldgeschenk, das über der zulässigen Geschenksumme lag. Die Familie argumentierte, dass es sich um eine zweckgebundene Zahlung handelte, da sie sich um die pflegebedürftige Nachbarin gekümmert hatten und die Zahlung als Dank für die Reise nach Mekka gedacht war.

Das Gericht wies die Argumente der Familie zurück, da keinerlei Belege für die hohen Kosten der Reise vorlagen und die gesamten Zahlungen in bar geleistet wurden, ohne Quittungen vorweisen zu können. Die Richter bezweifelten, dass eine Reise mit Kosten von über 5000 Euro ausschließlich in bar bezahlt wurde. Die Pilgerreise nach Mekka soll die Familie insgesamt rund 55.600 Euro gekostet haben. Das Gericht betonte, dass Bürgergeldempfänger dazu verpflichtet sind, jegliche Einnahmen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zu nutzen. Es wurde klargestellt, dass Geldzuwendungen mit bestimmten Zwecken zwar genehmigt werden können, aber auch in solchen Fällen keine unbegrenzten Privilegien gelten.

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Für Personen, die zu Unrecht Bürgergeld erhalten haben, besteht ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Rückzahlungspflicht mehr. Diese Entscheidung wirft ein Licht auf die Grenzen und Pflichten von Bürgergeldempfängern in Bezug auf Geldgeschenke und eigenes Einkommen.

Lebt in Brandenburg und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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