Gesundheit

Heinz Hoenig (72) unversichert: Wie kann er ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen?

Wie Sie die Rückkehr in die Krankenkasse erfolgreich meistern

Heinz Hoenig, 72 Jahre alt, fand sich ohne Krankenversicherung wieder, als er operiert werden musste. Dies verdeutlicht die Bedeutung der Krankenversicherung, da ohne sie ärztliche Hilfe nur schwer in Anspruch genommen oder selbst bezahlt werden kann. Wer keine Krankenversicherung besitzt, sollte sich dringend darum kümmern. Laut der Verbraucherzentrale wird man wieder dem System zugeordnet, bei dem man zuletzt versichert war – entweder gesetzlich oder privat. Falls man noch nie krankenversichert war, erfolgt die Zuordnung je nach Beruf: Arbeitnehmer werden gesetzlich versichert, Selbstständige und Freiberufler privat.

Um erneut Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden, muss die letzte Krankenkasse, bei der man versichert war, einen wieder aufnehmen. Falls diese Kasse nicht mehr existiert, kann eine neue gewählt werden. Während der Zeit ohne Krankenversicherung können Beitragsschulden entstehen, selbst wenn keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen wurden. Diese Schulden müssen nachgezahlt werden, was teuer werden kann. Beitragsschulden bei der gesetzlichen Krankenversicherung verjähren nach vier Jahren.

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Bei Pflichtversicherten kann die Nachzahlung auf rund 72 Euro monatlich ermäßigt werden, wenn die nicht versicherte Zeit mehr als drei Monate beträgt und keine ärztlichen Leistungen beansprucht wurden. Beitragsermäßigungen gelten nicht für freiwillig gesetzlich Versicherte. Müssen Beiträge nicht bezahlt werden, können die Krankenkassen nicht automatisch kündigen, aber bei zwei ausstehenden Monatsbeiträgen können die Leistungen eingeschränkt werden.

Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, müssen für die ersten sechs Monate ohne Versicherung die volle Prämie nachzahlen, danach jeweils ein Sechstel des Beitrags. Privatversicherungen müssen Personen, die bisher keinen Krankenversicherungsschutz hatten und sich nicht gesetzlich versichern können, einen Basistarif anbieten. Dieser liegt bei etwa 900 Euro, zuzüglich des Beitrags zur Pflegeversicherung, was den Gesamtbetrag auf etwas über 1000 Euro anheben kann.

Dr. Sarah Weber ist eine anerkannte Gesundheitsexpertin mit fundiertem Wissen in Bereichen wie Ernährung, präventive Medizin und Gesundheitspolitik. Sie hat Medizin an der Charité – Universitätsmedizin Berlin studiert und ist Fachärztin für Innere Medizin. Sarah schreibt regelmäßig für führende Gesundheitsmagazine und ist als Beraterin für mehrere Gesundheitsorganisationen tätig. Sie ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin und hat zahlreiche wissenschaftliche Publikationen zu aktuellen Gesundheitsthemen verfasst. Neben ihrer schriftstellerischen Tätigkeit hält Dr. Weber Vorträge und Workshops und ist häufig als Expertin in Gesundheitssendungen zu sehen. In ihrer Freizeit engagiert sie sich für gemeinnützige Organisationen, die sich auf Gesundheitsaufklärung spezialisieren.
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