Ein Gericht soll über die „Schranke des Schreckens“ in Neuheide entscheiden, die Radfahrern scheinbar Angst und Schrecken versetzt. Ein Radfahrer, der 2021 verletzt wurde, hat die Stadt Ribnitz-Damgarten verklagt. Ursprünglich hätte das Gerichtsverfahren bereits abgeschlossen sein sollen, jedoch muss zunächst ein zweites Gutachten erstellt werden.
Die „Schranke des Schreckens“ in Neuheide hat in den vergangenen Jahren mehrere Radfahrer verletzt, nach Aussage des Betroffenen sogar lebensbedrohlich. Der Kläger Daniel Einig aus Berlin wirft der Stadt unter anderem vor, dass die Schranke nicht ausreichend erkennbar sei. Ein Gutachten im September ergab jedoch, dass die Schranke auch bei einer örtlichen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 30 km/h gut sichtbar ist.
Trotz des ersten Gutachtens forderte Einig ein weiteres an, um Fragen zur Erstellung des ersten Gutachtens zu klären. Das Verfahren könnte sich daher noch einige Monate hinziehen, wobei eine Entscheidung möglicherweise im Spätsommer oder Herbst getroffen wird. Einig gibt an, dass die Schranke insbesondere bei bestimmten Lichtverhältnissen schwer erkennbar sei, wie beispielsweise bei Gegenlicht oder starkem Sonnenschein.
Der Bürgermeister von Ribnitz-Damgarten, Thomas Huth, betont, dass die Stadt sich bemühe, die Situation zu verbessern, auch wenn sie das Verschulden nicht bei sich sieht. Einig und andere Betroffene schlagen vor, die Schranke besser zu kennzeichnen, beispielsweise durch farbige Markierungen oder frühere Warnschilder. Auch die Öffnungszeiten der Schranke könnten angepasst werden, um Unfällen vorzubeugen.