Finanzen

Krankengeld: Krankenkasse am Telefon – Auf diese Fragen nicht antworten!

Welche Geheimnisse verbirgt die Krankenkasse und wie schützt man sich davor?

Sobald Arbeitnehmer ins Krankengeld rutschen, kann ein Anruf von der Krankenkasse kommen. Ein Knochenbruch oder ein Sehnenriss können dazu führen, dass Arbeitnehmer für eine längere Zeit ausfallen. Während die Lohnfortzahlung in den ersten sechs Wochen vom Arbeitgeber erfolgt, muss ab der 7. Woche die Krankenkasse einspringen.

Die Verbraucherzentrale warnt davor, dass die Krankenkassen fragwürdige Methoden anwenden, um Kosten zu sparen. Es wird empfohlen, keine persönlichen Informationen am Telefon an die Krankenkasse zu übermitteln, insbesondere keine Auskünfte über den Gesundheitszustand.

Gemäß dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung dürfen Krankenkassen keine zusätzlichen Daten über Versicherte sammeln, es sei denn, sie sind unbedingt notwendig. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, Fragen zu Problemen am Arbeitsplatz, familiären Ärgernissen oder Urlaubsplanung zu beantworten.

Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeitnehmer das Recht haben, das Telefonat mit der Krankenkasse protokollieren zu lassen. Des Weiteren müssen sie der telefonischen Erhebung vorher elektronisch oder schriftlich zustimmen. Informationen über das Protokoll sollten auf Anfrage bereitgestellt werden.

Lebt in Bremen und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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