Celle

Landkreis entscheidet über Maulkorbpflicht: Wie wird mit aggressiven Hunden umgegangen?

Gefährliche Hunde im Landkreis Celle: Was passiert, wenn ein Hund als gefährlich eingestuft wird?

Der Landkreis Celle setzt spezifische Maßnahmen ein, um potenziell gefährliche Hunde im Auge zu behalten. Gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) sind zunächst die Städte und Gemeinden für alle Hunde zuständig, die keine auffällige gesteigerte Aggressivität aufweisen. Wenn jedoch Hinweise auf ein aggressives Verhalten eines Hundes vorliegen, führt das Veterinäramt eine Prüfung durch, um festzustellen, ob der Hund als gefährlich eingestuft werden muss. In solchen Fällen wird eine Erlaubnis zur Haltung des Hundes benötigt, die mit Auflagen wie Leinen- und Beißkorbpflicht verbunden ist.

Die persönliche Eignung eines Hundehalters für einen als gefährlich eingestuften Hund wird durch einen praktischen Sachkundenachweis und die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses geprüft. Das Erlaubnisverfahren zur Haltung eines solchen Hundes beinhaltet die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Halters. Ein Wesenstest wird zwingend durchgeführt, wenn ein Antrag zur Haltung eines gefährlichen Hundes gestellt wird. Die Anzahl der durchgeführten Wesentests im Landkreis Celle sagt jedoch wenig darüber aus, wie viele Hunde tatsächlich als gefährlich eingestuft wurden.

Bei Verstößen gegen die Auflagen, wie das Nicht-Tragen eines Maulkorbs in der Öffentlichkeit, werden Sanktionen seitens des Veterinäramtes verhängt. Im Landkreis Celle wird die Euthanasie eines Hundes aufgrund eines Beißvorfalls nicht als vernünftiger Grund nach dem Tierschutzgesetz angesehen. Hundehalter dürfen den erforderlichen Hundeführerschein und Sachkundenachweis auch mit einem anderen Hund absolvieren, bevor sie die Erlaubnis zur Haltung eines als gefährlich eingestuften Hundes erhalten. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen dient dem Schutz der Öffentlichkeit und dem Wohl der Tiere.

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