Die Kita im „Heinrich-Piepmeyer-Haus“ in Münster, die von etwa 70 Kindern besucht wird, darunter viele mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, befindet sich in einer finanziellen Krise. Laut Münsters Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt klafft eine beträchtliche Lücke von rund 700.000 Euro in der Kassenlage des Vereins. Der ehemalige Vereinsvorsitzende, ein Lehrer aus Münster, wird beschuldigt, Geld vom Vereinskonto auf ein Privatkonto überwiesen zu haben, anstatt wie behauptet, höhere Zinserträge für den Verein zu erwirtschaften. Darüber hinaus wurden weitere 30.000 Euro direkt vom Kitakonto für private Zwecke abgezweigt.
Um die Vorwürfe zu klären, fand am 21. März eine außerordentliche Mitgliederversammlung im Heinrich-Piepmeyer-Haus statt, bei der der Schatzmeister die Vereinsmitglieder über die Situation informierte. Laut einem Protokoll, das dem WDR vorliegt, wird dem Beschuldigten eine „hohe kriminelle Energie“ vorgeworfen. Es wird behauptet, dass er das Vieraugen-Prinzip umgangen hat, indem er Ausweiskopien gefälscht hat, um den zweiten Vorsitzenden des Vereins zu täuschen.
Die Staatsanwaltschaft durchsuchte im März das Privathaus des Beschuldigten und stellte unter anderem ein Privatfahrzeug sicher, um Vermögen zu sichern. Der Beschuldigte behauptete, das Geld in spekulative Aktien investiert zu haben, was er den Vereinsvorstandsmitgliedern vorenthalten habe, da sie dies nicht gebilligt hätten. Die finanzielle Situation stellt für die Kita eine echte Herausforderung dar, da notwendige Sanierungsmaßnahmen, wie die Renovierung des Spielplatzes, momentan verschoben werden müssen.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die möglichen Risiken und Konsequenzen, denen gemeinnützige Organisationen und ihre finanziellen Mittel ausgesetzt sein können, wenn nicht ausreichend Kontrollmechanismen und Transparenz gewährleistet sind. Die Mitglieder des betroffenen Vereins und die Eltern der Kita-Kinder sind mit den Folgen dieser mutmaßlichen Veruntreuung konfrontiert und müssen nun Wege finden, die Finanzierung und den Betrieb der Einrichtung zu sichern.