Eine Baugenehmigung kann ihre Gültigkeit über die Zeit hinweg verlieren, daher ist es ratsam, den Zeitpunkt des Baubeginns sorgfältig zu planen. Rechtsanwältin Claudia Stoldt von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein empfiehlt, keinen Bauantrag zu stellen, wenn der Baubeginn noch unklar ist.
Die Geltungsdauer einer Baugenehmigung variiert je nach Bundesland. Zum Beispiel beträgt sie in Berlin zwei Jahre, in Bayern und Rheinland-Pfalz vier Jahre und in Brandenburg sogar sechs Jahre. Wenn das Bauvorhaben nicht innerhalb dieser Frist begonnen wird, erlischt die Baugenehmigung und ein neuer Bauantrag ist erforderlich. Die Frist kann nur auf schriftlichen Antrag verlängert werden, der jedoch den aktuellen öffentlichen Bauregeln entsprechen muss, um erfolgreich zu sein.
Eine Baugenehmigung kann auch ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Bauprozess ins Stocken gerät und beispielsweise für mehr als ein Jahr unterbrochen wird. Die genauen Fristen hierfür variieren erneut je nach Bundesland. Brandenburg bildet hier eine Ausnahme, da die Baugenehmigung dort nicht automatisch erlischt. Stattdessen müssen die Bauherren spätestens sieben Jahre nach Erteilung der Genehmigung in die Immobilie eingezogen sein und die Nutzung beim zuständigen Bauamt anmelden.